Ihre Rechte
Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall
Ein Unfall ist stets unerwartet und kann rasch geschehen. Sobald der Schock überwunden ist, stellt sich die Frage: Welche Ansprüche habe ich, wenn ich nicht schuld bin? Die Antwort: Sie haben viele Rechte, einschließlich des Anspruchs auf einen Mietwagen und Schmerzensgeld sowie weiterer Leistungen.
Bei Haftpflichtschäden werden auch die Kosten für ein Kfz-Gutachten und Anwaltsgebühren erstattet. Vertrauen Sie auf Fachleute, die die Regulierung des Schadens für Sie übernehmen und das Maximale herausholen.
Das sind Ihre Möglichkeiten als Unfallgeschädigter
Sie haben das Recht, einen eigenen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Insbesondere bei Schäden über 750 Euro empfiehlt sich dies, um eine faire Bewertung, etwa des merkantilen Minderwerts oder der Nutzungsausfallentschädigung, zu erhalten.
Sie entscheiden, ob Sie einen Ersatzwagen nutzen oder eine finanzielle Entschädigung für den Nutzungsausfall erhalten möchten. Diese Entschädigung deckt die Zeit ab, in der Ihr Fahrzeug repariert wird, und ist gemäß § 249 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu leisten.
Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall in der Werkstatt sein, können Sie einen Mietwagen beantragen. Hierzu müssen Sie den Bedarf (z.B. für den Arbeitsweg) nachweisen. Die Kosten für den Mietwagen werden vollständig erstattet, und wir unterstützen Sie gerne bei der Anmietung.
Bei Verletzungen infolge eines Unfalls haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, dessen Höhe von der Schwere der Verletzung abhängt. Ein medizinisches Gutachten dient als Nachweis. Fachkundige Beratung ist empfehlenswert, um Ihre Rechte als Unfallopfer zu verstehen.
In vielen Fällen benötigen Sie keinen Anwalt. Versierte Gutachter wissen, wann juristische Unterstützung erforderlich ist. Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Netzwerk zur Verfügung, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen werden.