KFZ-Schadenzentrum Franken
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Ratgeber

Warum ein eigener Kfz-Gutachter besser ist als der Versicherungs-Prüfer

Die gegnerische Versicherung schickt gern 'ihren' Prüfer. Was viele nicht wissen: Er arbeitet nicht für Sie. Wir erklären, warum ein unabhängiges Gutachten Ihre Regulierung im Schnitt um 20-40 % erhöht.

6 Min. Lesezeit
Kfz-Sachverständiger fotografiert einen Fahrzeugschaden
Auf einen Blick
  • Der 'Prüfer' der gegnerischen Versicherung arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.
  • Unabhängige Gutachten führen im Schnitt zu 20-40 % höheren Regulierungssummen.
  • Sie haben ab ca. 750 EUR Schaden Anspruch auf einen eigenen Gutachter - kostenfrei.
  • Nur ein unabhängiges Gutachten erfasst Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden vollständig.

Nach einem Unfall meldet sich oft binnen Stunden die gegnerische Versicherung: 'Wir schicken Ihnen unseren Sachverständigen, das geht ganz schnell.' Was so hilfsbereit klingt, ist in Wahrheit ein Interessenkonflikt - denn dieser Sachverständige hat einen ganz konkreten Auftrag: Ihren Schaden möglichst niedrig zu halten.

Der Interessenkonflikt in Zahlen

Versicherungs-Sachverständige und Prüforganisationen werden von den Versicherungen bezahlt. Ihr Auftrag ist die 'Schadenminimierung'. Konkret bedeutet das: Stundensätze werden auf freie Werkstätten gekürzt, Ersatzteile werden als Gebrauchtteile eingestuft, Wertminderung wird 'übersehen', Verbringungs- und UPE-Aufschläge werden gestrichen.

Im Schnitt liegen die Regulierungsangebote der Versicherungs-Prüfer zwischen 20 % und 40 % unter dem, was einem Geschädigten tatsächlich zusteht - genau die Marge, die einen unabhängigen Gutachter finanziert.

Was ein unabhängiger Gutachter anders macht

  • Vollständige Schadenaufnahme
    Alle sicht- und messbaren Schäden werden dokumentiert - inklusive versteckter Folgeschäden (z. B. Achsen, Rahmen, Elektronik).
  • Herstellerkonforme Reparatur
    Reparaturweg und Ersatzteile nach Herstellervorgabe - keine Kürzungen auf Gebrauchtteile ohne Ihre Zustimmung.
  • Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert
    Jede Position wird sauber ermittelt und beziffert - der Versicherung fehlen dann die Ansatzpunkte für Kürzungen.
  • Beweissicherheit vor Gericht
    Ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist im Prozess Beweismittel - ein internes Prüfergebnis der Versicherung nicht.

Ihre Rechte als Geschädigter

Der BGH hat mehrfach klargestellt: Der Geschädigte hat Anspruch auf freie Wahl von Werkstatt, Anwalt und Sachverständigem. Ab ca. 750 EUR Schadenshöhe darf der Gutachter beauftragt werden (Bagatellgrenze) - die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

Was, wenn die Versicherung 'meinen' Gutachter ablehnt?

Kommt vor, ändert aber nichts. Die Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter aufzwingen. Werden die Gutachterkosten mit der Begründung 'überteuert' gekürzt, klärt Ihr Anwalt die restlichen Beträge - auf Kosten der Versicherung.

Häufige Fragen

Ist der 'Prüfer' der Versicherung nicht auch ein Sachverständiger?+

Fachlich meist ja - aber nicht unabhängig. Er wird von der Versicherung beauftragt und bezahlt. Seine Ergebnisse sind ein Angebot, keine neutrale Bewertung.

Kann ich den Prüfer trotzdem an mein Auto lassen?+

Sie sind nicht verpflichtet. Wir empfehlen: Erst eigenen Gutachter beauftragen, dann - falls der Versicherer darauf besteht - kann dieser die Bilder aus dem Gutachten bekommen. Ihr Auto ist Ihres.

Kostet mich ein Fehlurteil?+

Bei klarer Haftungslage (unverschuldeter Haftpflichtschaden) tragen Sie kein Kostenrisiko - Gutachter, Anwalt und Nebenkosten zahlt die Gegenseite.

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