Fiktive Abrechnung: Reparaturkosten ausgezahlt bekommen - ohne Werkstatt
Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie die netto Reparaturkosten ausgezahlt - mit klaren Vor- und Nachteilen. Alles, was Sie wissen müssen.

- Sie erhalten die Reparaturkosten netto auf Ihr Konto - ohne Werkstatt.
- Mehrwertsteuer entfällt bei fiktiver Abrechnung.
- Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben trotzdem erstattungsfähig.
- Nicht kombinierbar mit der 130-%-Regel.
Nicht jeder Geschädigte will sein Auto reparieren lassen. Manche verkaufen den Wagen ohnehin, andere leben mit dem Blechschaden und stecken das Geld lieber in etwas anderes. Das deutsche Schadensersatzrecht macht das möglich: die sogenannte fiktive Abrechnung.
Was heißt fiktive Abrechnung?
'Fiktiv' bedeutet: Die Versicherung erstattet Ihnen die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten netto, ohne dass Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen müssen. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB - Sie haben ein Wahlrecht, wie Sie den Schadensersatz verwenden.
Was Sie erhalten - und was nicht
- Reparaturkosten nettoDie im Gutachten ermittelten Kosten ohne Mehrwertsteuer - da die MwSt. nur bei tatsächlicher Reparatur anfällt.
- WertminderungMerkantile Wertminderung wird auch bei fiktiver Abrechnung gezahlt.
- NutzungsausfallWird nur ersetzt, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich nicht nutzen konnten - z. B. während einer Reparatur, die Sie später doch durchführen.
- Gutachter- und AnwaltskostenWerden wie bei einer konkreten Abrechnung erstattet.
Vorteile der fiktiven Abrechnung
- Volle finanzielle FlexibilitätSie entscheiden selbst, ob und wie Sie reparieren - oder ob Sie das Geld für ein neues Fahrzeug nutzen.
- Kein WerkstattstressKein Warten auf Ersatzteile, keine Terminkoordination, kein Mietwagen-Aufwand.
- Schnellere RegulierungOhne Reparaturbelege ist die Abrechnung meist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen.
Nachteile und Fallstricke
- Keine MwSt.19 % Mehrwertsteuer fließen erst mit einer echten Reparaturrechnung. Wer sich später doch für eine Fachwerkstatt-Reparatur entscheidet, kann die MwSt. nachfordern (Nachbesserung möglich).
- KürzungsversucheVersicherungen kürzen bei fiktiver Abrechnung besonders gerne: freie statt markengebundene Werkstattstundensätze, keine Verbringungskosten, keine UPE-Aufschläge. Ein solides Gutachten und ein Anwalt sind hier Gold wert.
- Keine 130-%-RegelDie 130-%-Regel setzt eine tatsächliche fachgerechte Reparatur voraus. Fiktive Abrechnung + 130 % geht nicht.
- 6-Monats-Frist beachtenWollen Sie später doch nachfordern (z. B. MwSt. nach Reparatur), muss die tatsächliche Reparatur in der Regel innerhalb von 6 Monaten erfolgen und dem Gutachten entsprechen.
Für wen lohnt sich fiktive Abrechnung besonders?
Für Halter älterer Fahrzeuge, die den Wagen weiterfahren möchten, aber mit dem Schaden leben können. Für Verkäufer, die den Wagen ohnehin abgeben. Für Selbstschrauber, die die Reparatur günstiger durchführen. Und generell für alle, die Cashflow über Perfektion stellen.
Häufige Fragen
Kann ich später doch noch die MwSt. nachfordern?+
Ja - wenn Sie innerhalb von in der Regel 6 Monaten fachgerecht reparieren lassen und die Reparaturrechnung nachreichen.
Wird der Betrag versteuert?+
Nein. Schadensersatz ist keine steuerbare Einnahme.
Muss ich der Versicherung mitteilen, dass ich fiktiv abrechnen möchte?+
Sie müssen es nicht vorab ankündigen - aber je nach Kommunikationsweg wird die Versicherung eine Reparaturrechnung erwarten. Ihr Anwalt formuliert die Aufforderung sauber als fiktive Abrechnung auf Basis des Gutachtens.



