KFZ-Schadenzentrum Franken
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Leistung im Detail

UnfallgutachtenDas vollständige Haftpflicht-Gutachten.

Nach einem Haftpflichtunfall dokumentieren wir den Fahrzeugschaden unabhängig und nachvollziehbar. Unser Unfallgutachten verbindet Reparaturkosten und Fotodokumentation mit den im Einzelfall relevanten Fragen zu Wertminderung, Ausfalldauer und Fahrzeugwerten. Welche Untersuchung benötigt wird und wie die Kosten behandelt werden, besprechen wir vor der Beauftragung.

Unfallgutachten
Dauer
in 24 - 48 h
Vor-Ort-Termin
ganz Franken
Ihre Kosten
Erstattung prüfen
Beweiskraft
nachvollziehbar
Für wen ist diese Leistung

Passt zu Ihrer Situation?

Nicht jeder Schaden braucht das gleiche Vorgehen. Hier sehen Sie, wann ein Unfallgutachten der richtige Weg ist - und wann wir Sie zu einer anderen Leistung beraten.

  • Sie sind unverschuldet in einen Unfall geraten
  • Der Schadenumfang ist unklar oder geht über einen offensichtlich geringfügigen Schaden hinaus
  • Sie möchten Wertminderung und Nutzungsausfall nicht verschenken
  • Sie wollen einen unabhängigen Gutachter - nicht den der Versicherung
Ablauf in 4 Schritten

Von Ihrem Anruf bis zur Dokumentation.

01
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Anruf & Termin

Sie melden sich telefonisch oder per WhatsApp. Wir vereinbaren binnen Minuten einen Vor-Ort-Termin - oft noch am selben Tag.

02
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Begutachtung am Fahrzeug

Wir kommen zu Ihnen: zur Wohnung, in die Werkstatt oder an den Unfallort. Vollständige Dokumentation mit Foto, Messung und Zustandsaufnahme.

03
3

Gutachten in 24 - 48 h

Sie erhalten Ihr beweissicheres Gutachten digital und postalisch. Auf Wunsch leiten wir es direkt an Ihren Anwalt und die Versicherung weiter.

04
4

Regulierung & Auszahlung

Sie verwenden das Gutachten für die Regulierung. Bei technischen Rückfragen erläutern wir unsere Befunde; streitige Ansprüche sollten rechtlich geprüft werden.

Leistungsumfang

Was Sie konkret bekommen.

Diese Punkte gehören zum beschriebenen Leistungsumfang. Erforderliche Zusatzuntersuchungen und deren Kosten stimmen wir vor der Beauftragung ab.

  • Reparaturkostenkalkulation
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall- oder Mietwagenempfehlung
  • Beweissichere Fotodokumentation
  • Reparaturablaufplan & Dauer
  • Sachverständigenkosten-Abrechnung
  • Direkter Versand an Anwalt & Versicherung

Was ein Unfallgutachten tatsächlich klärt

Ein Unfallgutachten beschreibt den festgestellten Fahrzeugschaden und einen nachvollziehbaren Reparaturweg. Es verbindet die technische Aufnahme mit einer wirtschaftlichen Bewertung. Damit lässt sich nicht nur der sichtbare Kratzer, sondern auch die Bedeutung des Schadens für das gesamte Fahrzeug einordnen.

Je nach Fall gehören Reparaturkosten, Reparaturdauer, eine mögliche Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert dazu. Nicht jede Position fällt bei jedem Unfall an. Das Gutachten erläutert, welche Fragen für Ihr Fahrzeug relevant sind und auf welcher Grundlage sie beantwortet werden.

Sichtbare Schäden, verdeckte Befunde und Vorschäden

Bei der Besichtigung werden beschädigte Bauteile, angrenzende Bereiche und der Fahrzeugzustand dokumentiert. Der geschilderte Unfallablauf hilft, mögliche weitere Untersuchungen einzuordnen. Auffällige Spaltmaße, Schäden an Rädern oder neue Warnmeldungen können Anlass für Diagnose oder Vermessung sein; sie beweisen für sich noch keinen bestimmten Folgeschaden.

Bereits vorhandene Beschädigungen und frühere Reparaturen müssen angegeben werden. Nur eine klare Abgrenzung macht die Bewertung nachvollziehbar. Wenn ein Schaden erst nach Demontage erkennbar wird, kann eine ergänzende Besichtigung und ein begründeter Nachtrag nötig werden.

Die wirtschaftlichen Werte richtig unterscheiden

Reparaturkosten beschreiben den erforderlichen Aufwand zur Instandsetzung. Der Wiederbeschaffungswert betrifft den Erwerb eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs, der Restwert den Wert Ihres beschädigten Fahrzeugs. Diese Größen sind besonders wichtig, wenn eine Reparatur wirtschaftlich fraglich ist.

Einen möglichen unfallbedingten Marktwertverlust nach fachgerechter Reparatur bezeichnet man als merkantile Wertminderung. Ob und in welcher Höhe sie anzusetzen ist, hängt unter anderem von Fahrzeug, Zustand und Schaden ab. Pauschale Prozentsätze ersetzen keine individuelle Bewertung.

Unterlagen und nächste Schritte

Halten Sie Fahrzeugpapiere, Unfallfotos, Angaben zum Gegner und vorhandene Schreiben bereit. Ausstattung, Wartung und bekannte Vorschäden können die Bewertung beeinflussen. Bei Leasing oder Finanzierung sollten Eigentum, Vollmachten und Vorgaben vor Reparaturauftrag oder Verkauf geklärt werden.

Nach der Erstellung können Sie die Unterlagen für Werkstatt, Versicherung und gegebenenfalls Anwalt verwenden. Eine technische Bewertung entscheidet nicht selbst über die rechtliche Haftung. Bei bestrittenen Ansprüchen oder Kürzungen ist ergänzend juristische Beratung sinnvoll.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten.

Fragen, die uns am häufigsten zu Unfallgutachten gestellt werden. Etwas anderes auf dem Herzen? Rufen Sie einfach an.

Wer zahlt das Unfallgutachten?+

Erforderliche Sachverständigenkosten können bei einem Haftpflichtschaden von der Gegenseite zu erstatten sein. Haftung, Schadenumfang und Erforderlichkeit sind zu prüfen. Bei Mitschuld oder einem offensichtlich kleinen Schaden kann ein Kostenrisiko verbleiben.

Darf ich den Gutachter frei wählen?+

Ja. Sie haben das gesetzlich verbriefte Recht, Ihren eigenen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung einen Gutachter aufdrängen.

Wie schnell habe ich mein Gutachten?+

In der Regel innerhalb von 24 - 48 Stunden nach der Begutachtung. Bei dringenden Fällen liefern wir oft noch am selben Tag.

Was ist Wertminderung?+

Auch nach fachgerechter Reparatur verliert Ihr Fahrzeug an Wiederverkaufswert. Diesen Verlust dokumentieren wir und machen ihn gegenüber der Versicherung geltend - oft ein vierstelliger Betrag.

Was kostet ein Bagatellschaden?+

Bei einem eindeutig geringfügigen Schaden kann ein Kostenvoranschlag angemessen sein. Eine feste gesetzliche Eurogrenze gibt es nicht. Wir besprechen Schadenbild und Untersuchungsbedarf vor der Beauftragung.

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?+

Fahrzeugpapiere, Unfallfotos, Daten des Gegners und vorhandene Versicherungsunterlagen helfen. Nennen Sie außerdem Ausstattung, Wartung, Vorschäden und ein mögliches Leasing- oder Finanzierungsverhältnis.

Muss ich vor der Besichtigung reparieren lassen?+

Relevante Schäden sollten möglichst vor ihrer Beseitigung dokumentiert werden. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen dürfen nicht verzögert werden. Stimmen Sie eine erforderliche Demontage oder Reparatur vorab ab.

Was geschieht bei später entdeckten Schäden?+

Die Werkstatt sollte neue Befunde dokumentieren und mit dem Sachverständigen abstimmen. Ein begründeter Nachtrag kann den zusätzlichen Reparaturumfang erläutern.

Entscheidet das Gutachten über die Schuldfrage?+

Ein Schadengutachten liefert technische Befunde und eine Bewertung. Die rechtliche Haftung wird damit nicht automatisch entschieden; bei Streit ist juristische Beratung sinnvoll.

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